Flo#markt
Reithalle im Kulturforum, Offenburg, Deutschland
25 € pro Standplatz (zzgl. Vorverkaufsgebühren)
Der Flo#Markt findet zwischen Reithalle und Stadtbibliothek im Offenburger Kulturforum statt. Neben Kunst und Trödel gibt es ein Kulturangebot der Stadtbibliothek und der Städtischen Galerie sowie einen Gastrobereich.
Öffnungszeiten
Aufbau: 9.30 - 10.45 Uhr | Verkauf: 11 - 15 Uhr
Am Veranstaltungstag ist ab 9 Uhr ein Wettertelefon unter 0151 466 84 230 erreichbar.
Anfahrt
Das Kulturforum liegt in der Offenburger Oststadt, Moltkestraße/Weingartenstraße - rund 15 Gehminuten von der Innenstadt entfernt. Die Anreise per Fahrrad wird empfohlen; Autoparkplätze befinden sich rund ums Kulturforum, u. a. in der Moltkestraße auf Höhe der Esso-Tankstelle.
Standplatz buchen
Rund 50 Standplätze (je 3 × 3 m) stehen zur Verfügung. Die Standgebühr beträgt 25 € zzgl. Vorverkaufsgebühren; im Ticket ist ein nummerierter Platz enthalten. Tische oder Überdachungen werden nicht gestellt. Buchung über www.reservix.de oder im Bürgerbüro Offenburg, Am Fischmarkt, 77654 Offenburg.
Teilnahmebedingungen (Kurzfassung)
Zugelassen sind Privatpersonen sowie Anbieterinnen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft; gewerbliche Anbieterinnen sind ausgeschlossen. Standtische und Präsentationsflächen sind selbst mitzubringen. Fahrzeuge (Autos, Anhänger, Wohnmobile) dürfen nicht als Verkaufsstand genutzt werden; Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu be- und entladen und danach auf den umliegenden Parkplätzen abzustellen. Der Stand ist nach Veranstaltungsende sauber zu hinterlassen und Abfall selbst zu entsorgen (bei Verstoß: 10 € Gebühr). Fluchtwege dürfen nicht verbaut werden.
Nicht erlaubt sind u. a.: originalverpackte Waren, Lebensmittel, Lebend- und Tottiere, Waffen (auch Deko und Imitationen), pornografische oder rassistische Publikationen, Waren mit NS-Symbolen oder kriegsverherrlichenden Inhalten, Publikationen politischer Parteien sowie Gegenstände, die unter Artenschutz oder gesetzliche Verkaufsverbote fallen.
Bei vollständiger Absage des Marktes wird die Standgebühr erstattet. Bei vorzeitigem Abbruch wegen höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Hochwasser) sowie bei Nichtantreten erfolgt keine Erstattung.











